Laborabzüge

Wir installieren Laborabzüge und Laboreinrichtungsgegenstände seit vielen Jahren fachgerecht und nach Ihren Vorgaben.
Gemäß der berufsgenossenschaftlichen Richtlinie BGR 120 Abs. 5.3.1.1 dürfen Arbeiten, bei denen Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe in gefährlicher Konzentration oder Menge auftreten können, grundsätzlich nur in Abzügen ausgeführt werden.
Laborabzüge sind gem. BGI 850-0, Arbeitsstättenverordnung §4 sowie der TRGS 526 mindestens einmal jährlich zu überprüfen.

Wir sind fachlich qualifiziert und übernehmen für Sie die folgenden Prüfungen:

  • Sichtprüfung der gesamten Abluftanlage
  • Öffnungshöhe des Frontschiebers
  • Horizontale Ausrichtung des Frontschiebers
  • Frontschieberscheiben
  • Führung der Frontschieberseile
  • Zwischenmaß der Führungsschienen
  • Antriebseinheit
  • Zustand Innenraum
  • Verfugung Innenraum
  • Zustand Tischplatte
  • Verfugung Tischplatte
  • Bedieneinheit
  • Elektroprüfung gem.  VDE 0701/0702


Die Wartung Ihres Laborabzuges wird durch ein Prüfprotokoll mit allen Prüfparametern nachgewiesen und mit einer Prüfplakette bestätigt.

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